Internationale Steuerberatung

Was muss beim grenzüberschreitenden Kauf bzw. Verkauf beachtet werden? Was ist bei einer Betriebsstätten Gründung im Ausland zu berücksichtigen? Gerade durch die Nähe zu Dänemark sind wir sehr erfahren grenzüberschreitend zu beraten.

Wir sind Partner des internationalen Netzwerkes www.intergest.com 

Unser Leistungsangebot – Gerne auch maßgeschneidert

  • internationale Steuerplanung
  • Optimierung internationaler Unternehmensstrukturen (Standortplanung, Konzernstrukturierung)
  • Unternehmenskäufe und -verkäufe
  • Investmentstrukturen in den Reformstaaten Zentraleuropas
  • Begutachtung von Konzernfinanzierungen
  • Dienstnehmerentsendungen
  • Gutachten und rechtliche Beratung in Fragen des europäischen Steuerrechts
  • Funktionsverlagerungen (Outbound-Fälle)
  • Begutachtung von Verrechnungssystemen und Verrechnungspreisdokumentation
  • Konzeption von Mitarbeiterbeteiligungsmodellen
  • Buchhaltung und Lohnverrechnung für ausländische Unternehmen
  • Außensteuerrecht und Doppelbesteuerungsabkommen
  • EuGH-Rechtsprechung
  • Betriebsstättengründung und -besteuerung unter besonderer Berücksichtigung der Gewinnabgrenzungsvorschriften
  • Wohnsitzwechsel mit oder ohne Beibehaltung eines Zweitwohnsitzes in Deutschland
  • Internationale Vermögensplanung unter Berücksichtigung der unbeschränkten und beschränkten Erbschaft- und Schenkungssteuerpflicht